Satzung 

Auszugsweise (Globale) Übersetzung der Satzung der
Stichting International Forum Man and Architecture (IFMA), Amsterdam

Art. 1) Die Errichtung

1.1 Der Name der Stiftung ist: International Forum Man and Architecture.

1.2 Sitz: In den Niederlanden, in Amsterdam.

1.3 Die Stiftung ist registriert bei der Handelskammer in Amsterdam.

Art. 2) Das Ziel der Stiftung

2.1 Entwicklung, Förderung und Erforschung der organischen Gestaltung auf internationaler Ebene, die grundsätzlich den Menschen, der Natur und der Umwelt Rechnung trägt; diese Aktivitäten lassen sich inspirieren durch die Geisteswissenschaft Rudolf Steiner’s wie diese in der Anthroposophie und daraus entstandenen organischen Gestalten entwickelt wurde, aber auch von den Persönlichkeiten, die auf ihre Weise organische Gestaltung nachgestrebt und gestaltet haben.

2.2 Die Stiftung will ihr Ziel verwirklichen durch:

a) Förderung von Initiativen auf internationaler Ebene, wie z.B. Begegnungen von Künstlern, Architekten, Formgestaltern, Städtebauern, Benutzern von Gestaltungen, Vertretern von Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Industrie und anderen Interessierten zwecks interdisziplinärem Austausch von Erfahrungen, Versorgung mit der diesbzgl. Information im Hinblick auf die Zielsetzung.

b) Förderung anderer Initiativen auf internationaler Ebene, wie Ausstellungen, Publikationen und dergleichen.

c) Förderung von Forschung und Ausbildung.

d) Förderung der Gründung regionaler Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung zwecks Bildung eines Netzwerkes.

e) Alle anderen Mittel, im weitesten Sinne des Wortes.

2.3 Die Stiftung hat mit Nachdruck nicht das Ziel, irgendeine Organisation oder Institution in Form eines Unternehmens zu betreiben.

Art. 3) Das Vermögen

3.1 Das Vermögen der Stiftung wird gebildet durch:
- Subventionen und Schenkungen.
- Zuwendungen, Erbschaften und Legate.
- Alle anderen gesetzlich erlaubten Einkünfte.

Art. 4) Die Beteiligten

4.1 An die Aktivitäten der Stiftung können sich beteiligen natürliche Personen und Rechtspersonen, die die Zielsetzung der Stiftung anerkennen und als sinnvoll betrachten. Teilnehmer haben den Status eines Spenders. Die Stiftung hat drei Arten von Teilnehmern:

a) Nationale Forums oder ähnliche nach dem Urteil des Vorstandes repräsentative Verbände.

b) Rechtspersonen.

c) Natürliche Personen, die nicht Mitglied eines nationalen Verbandes sind.

Über Zulassung der unter Pkt. b) + c) genannten Personen entscheidet der Vorstand.

4.2 Der Vorstand hat einmal im Jahr eine Sitzung mit den Teilnehmern und legt dabei Rechenschaft über die Finanzen und seine Aktivitäten ab.

Art. 5) Der Vorstand

Die Stiftung hat einen allgemeinen Vorstand von mindestens fünf und höchstens zwölf Personen.

Vorstandsmitglieder werden ernannt, wie hiernach unter Absatz 4-6 beschrieben. Es wird angestrebt, womöglich pro Land, wo eine repräsentative und vom Vorstand anerkannte Organisation arbeitet, ein Vorstandsmitglied zu kooptieren.

5.2 Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Vorstand festgestellt in ähnlicher Weise wie eine Änderung der Satzung.

5.3 Die Stiftung kennt einen Vorstand für die laufenden Geschäfte, der besteht aus einem Vorsitzenden, Sekretär und Schatzmeister.

5.4 Ein Mitglied des allgemeinen Vorstandes wird angewiesen durch die Freie Hochschule am Goetheanum in Dornach, Schweiz. Dieses Mitglied ist auch Mitglied des Vorstandes nach Art. 5.3.

5.5 Der allgemeine Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, Sekretär und Schatzmeister. Die Funktion des Sekretärs und Schatzmeisters kann kombiniert werden.

5.6 Bei Austritt eines Vorstandsmitgliedes werden die übrigen Mitglieder innerhalb von zwei Monaten nach dem Austritt einen oder mehrere Nachfolger ernennen. Falls darüber eine Stimmung ist, geschieht diese wie bei Änderung der Satzung.

5.7 Falls, aus welchem Grund auch, ein oder mehrere Mitglieder fehlen, so bilden die übrigen Mitglieder einen rechtmäßigen Vorstand. Siehe aber auch Art. 7).

5.8 Mitglieder des Vorstandes empfangen kein Honorar für ihre Arbeit. Spesen und dergleichen können aber im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Funktion im Vorstand von dessen Mitgliedern deklariert werden.

Art. 6) Vorstandssitzungen und Beschlüsse

Sitzung des Vorstandes (wenn möglich) in Amsterdam.
Sitzung des allgemeinen Vorstandes: 1 mal pro Jahr.
Sitzung des Vorstandes für die laufenden Geschäfte: 2 mal pro Jahr.

Beschlußfähigkeit: Wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Abstimmung mit Mehrheit der Stimmen. Stimmenvertretung (schriftlich) ist möglich. Zu nicht vorgesehenen Fällen entscheidet der Vorsitzende gemäß Satzung.

Art. 7) Vertretung

Die Stiftung wird vertreten durch je zwei Mitglieder des Vorstandes. Für Quittierungen und Zahlungen können Vorsitzender, Sekretär oder Schatzmeister alleine zeichnen.

Art. 8) Ende vor Vorstandsmitgliedschaft

Mitgliedschaft des Vorstandes endet durch freiwilligen Austritt, Ableben, Konkurs usw..

Art.9) Buchjahr und Jahresrechnung

Buchjahr: 01.01. - 31.12.
Bilanz und Verlust- und Gewinnrechnung werden durch den Vorstand festgestellt.

Art 10) Regelungen

Der Vorstand kann zusätzliche Regeln verabreden soweit nicht im Gegensatz zur Satzung.

Art. 11) Satzungsänderungen

Änderungen der Satzung sind möglich mit 2/3 der Stimmen in einer Vorstandssitzung wo mindestens 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
Eine Änderung der Satzung muß durch den Notar bestätigt und bei der Handelskammer ordnungsgemäß registriert werden.

Art.12) Auflösung

Auflösung der Stiftung: Beschluß dazu gemäß Art.11).

Der Vorstand liquidiert die Stiftung. Die Auflösung muß bei der Handelskammer eingetragen werden. Ein evtl. Überschuß muß soviel wie möglich gemäß Zielsetzung dieser Satzung angewendet werden. Bücher usw. der Stiftung müssen nach Auflösung beim jüngsten Vorstandsmitglied während 30 Jahre aufgehoben werden.

Art 13) Schlußbestimmungen

In allen Fällen wo Satzung und Gesetz keine Angabe geben, entscheidet der Vorstand.
Die Satzung wurde am 16.09.1991 beim Notar MR A.C.J.Böggemann in Amstelveen registriert und festgestellt. Die Satzung/ Stiftung ist eingetragen bei der Handelskammer in Amsterdam.

(Übersetzung aus dem holländischen Original Rudolf Mees. 01/96)

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